Gefährdungsanalysen
Gefährdungs-
analysen
Nachhaltige Trinkwassergefährdungsanalysen gemäß TrinkwV
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewerts von 100KBE/100ml ist eine Gefährdungsanalyse gemäß TrinkwV erforderlich. Das Ziel der Gefährdungsanalyse ist die systematische Ermittlung von Gefährdungen und Ereignissen in den Prozessen der gesamten Wasserversorgung. Dabei handelt es sich um biologische (Legionella species), chemische, physikalische, radiologische Beeinträchtigungen. Hierzu wird die gesamte Trinkwasserinstallation detailliert untersucht und bewertet. Das Ergebnis der Gefährdungsanalyse ist ein Abschlussbericht inkl. aller Mängelbefunde, die den Legionellenwachstum beschleunigen oder gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoßen. Wesentliche Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse ist eine Ortsbesichtigung als Bestandteil der Ursachenaufklärung.
kostenfreie & unverbindliche Beratung
Lassen Sie sich durch unsere qualifizierten Ingenieure kostenlos und unverbindlich beraten. Sie erreichen uns unter 030/69041030 oder unter kws-td@gmx.biz. Wir freuen uns auf Sie!
Einhaltung der geltenden Regelwerke und Standards
Grundlage der Gefährdungsanalysen sind die geltenden Regelwerke und Standards.
Trinkwasserverordnung TrinkwV
DIN 1998, DIN 2000, DIN 19458, DIN EN 806, DIN 15161, DIN 4708, DIN EN 1717, DIN 4753
DVGW: W551, W553, W1000, W1001, W224, W270, W291
VDI 6001, VDI 6003, VDI 6023
Betreiberpflichten
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes von 100KBE/100ml ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber (Abk. UsI) gemäß § 16 Absatz 7 TrinkwV 2001 verpflichtet, unverzüglich
1. selbst Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen (inkl. Ortsbesichtigung),
2. eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen,
3. die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den a.a.R.d.T. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich ist,
4. das Gesundheitsamt über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten und
5. die betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und mögliche Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers zu informieren.
Gefährdungsanalysen für Badewasser
Das Unternehmen KWS Technische Dienstleistungen e. K. führt auch Gefärdungsanalysen für Badewassersystemen durch. Bei der Betreibung von Badewassersystemen gelten noch strengere Grenzwerte für mikrobiologische Gefährdungen. Wie sie dennoch sicher und sparsam Ihr Badwasser aufbereiten können, erfahren Sie bei uns.
Den kompletten Text können Sie sich als PDF herunterladen und ansehen.
Legionellenbekämpfung in Trinkwassersystemen und im Schwimmbad
Keine Legionellen in der Badewasseraufbereitung
Patente
Nachhaltige Trinkwassergefährdungsanalysen gemäß TrinkwV
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewerts von 100KBE/100ml ist eine Gefährdungsanalyse gemäß TrinkwV erforderlich. Das Ziel der Gefährdungsanalyse ist die systematische Ermittlung von Gefährdungen und Ereignissen in den Prozessen der gesamten Wasserversorgung. Dabei handelt es sich um biologische (Legionella species), chemische, physikalische, radiologische Beeinträchtigungen. Hierzu wird die gesamte Trinkwasserinstallation detailliert untersucht und bewertet. Das Ergebnis der Gefährdungsanalyse ist ein Abschlussbericht inkl. aller Mängelbefunde, die den Legionellenwachstum beschleunigen oder gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoßen. Wesentliche Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse ist eine Ortsbesichtigung als Bestandteil der Ursachenaufklärung.
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Lassen Sie sich durch unsere qualifizierten Ingenieure kostenlos und unverbindlich beraten. Sie erreichen uns unter 030/69041030 oder unter kws-td@gmx.biz. Wir freuen uns auf Sie!
Einhaltung der geltenden Regelwerke und Standards
Grundlage der Gefährdungsanalysen sind die geltenden Regelwerke und Standards.
Trinkwasserverordnung TrinkwV
DIN 1998, DIN 2000, DIN 19458, DIN EN 806, DIN 15161, DIN 4708, DIN EN 1717, DIN 4753
DVGW: W551, W553, W1000, W1001, W224, W270, W291
VDI 6001, VDI 6003, VDI 6023
Betreiberpflichten
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes von 100KBE/100ml ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber (Abk. UsI) gemäß § 16 Absatz 7 TrinkwV 2001 verpflichtet, unverzüglich
1. selbst Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen (inkl. Ortsbesichtigung),
2. eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen,
3. die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den a.a.R.d.T. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich ist,
4. das Gesundheitsamt über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten und
5. die betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und mögliche Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers zu informieren.
Gefährdungsanalysen für Badewasser
Das Unternehmen KWS Technische Dienstleistungen e. K. führt auch Gefärdungsanalysen für Badewassersystemen durch. Bei der Betreibung von Badewassersystemen gelten noch strengere Grenzwerte für mikrobiologische Gefährdungen. Wie sie dennoch sicher und sparsam Ihr Badwasser aufbereiten können, erfahren Sie bei uns.
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Legionellenbekämpfung in Trinkwassersystemen und im Schwimmbad
Keine Legionellen in der Badewasseraufbereitung